Leexi on iOSLeexi on Android

Berufliches Meeting aufzeichnen: DSGVO-Regeln

  • Regeln vor der Aufzeichnung und Änderungen bei KI-gestützter Protokollerstellung.
Kostenlos testen
Teilnehmer informieren, Rechtsgrundlage wählen, Aufbewahrung begrenzen, Zugriffe kontrollieren: DSGVO-Regeln vor Meeting-Aufzeichnung.

Möchten Sie ein Meeting aufzeichnen, um automatisch eine Transkription oder ein Protokoll zu erhalten? Das ist möglich, aber Sie müssen mehrere Regeln beachten: Teilnehmer informieren, Rechtsgrundlage wählen, Aufbewahrung begrenzen und Zugriff auf Dateien kontrollieren.

Wenn eine KI die Transkription oder Protokollerstellung übernimmt, müssen Sie die Betroffenen auch über diese Verarbeitung informieren.

Darf man ein berufliches Meeting aufzeichnen?

Ja, aber nur mit klaren Vorgaben zur Verarbeitung.

Eine Meeting-Aufzeichnung enthält Stimmen, Namen, Funktionen und Äußerungen und ist somit eine personenbezogene Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO.

Sie müssen insbesondere:

  • die Teilnehmer vor der Aufzeichnung informieren;
  • die Rechtsgrundlage festlegen;
  • den Zweck der Aufzeichnung definieren;
  • die Aufbewahrungsdauer begrenzen;
  • den Zugriff einschränken;
  • die Ausübung der Rechte der Teilnehmer ermöglichen.

Eine heimliche Aufzeichnung verstößt zudem gegen das Strafgesetzbuch, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft (Art. 226-1).

Ist eine Meeting-Aufzeichnung personenbezogen?

Ja.

Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art. 4 Nr. 1).

Stimme, Name, Funktion oder Äußerungen können einen Teilnehmer identifizieren.

Auch Transkription und Protokoll sind betroffen.

Warum gilt die DSGVO für aufgezeichnete Meetings?

Weil mehrere Verarbeitungsschritte erfolgen:

aufzeichnen → transkribieren → speichern → teilen → ggf. löschen.

Das verwendete Medium ändert nichts daran.

Ob mit Telefon, Diktiergerät, Computer oder AI-meeting-Assistent bei Videokonferenzen: Sie verarbeiten personenbezogene Daten. Praktische Anforderungen unterscheiden sich: siehe Aufzeichnung im Raum, Telefonaufzeichnung und Baustellenbesuch.

Welche Daten werden aufgezeichnet?

Je nach Tool können Sie speichern:

  • Audio;
  • Transkription;
  • Namen der Sprecher;
  • Datum des Meetings;
  • Dauer;
  • Protokoll;
  • getroffene Entscheidungen;
  • zugewiesene Aufgaben.

Manche Gespräche enthalten auch sensible Daten, z. B. Gesundheitszustand, familiäre Situation oder politische Meinung.


Müssen Teilnehmer vor der Aufzeichnung informiert werden?

Ja.

Die Information muss vor oder bei der Datenerhebung erfolgen (DSGVO Art. 13 Abs. 1).

Ein einfaches „Das Meeting wird aufgezeichnet“ reicht oft nicht aus.

Wann informieren?

Vor Beginn der Aufzeichnung.

Praktisch können Sie in der Einladung informieren und zu Beginn des Meetings daran erinnern.

Das ist besonders wichtig, wenn jemand später dazukommt.

Was sagen?

Die CNIL empfiehlt, Teilnehmer über das System, den Verantwortlichen und die Zwecke zu informieren.

Erklären Sie einfach:

Wer zeichnet auf → warum → was wird aufgezeichnet → was passiert mit den Daten.

Muss man angeben, dass eine KI das Protokoll erstellt?

Ja.

Audioaufzeichnung und KI-Verarbeitung sind getrennte Vorgänge.

Die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz verlangt, dass Nutzer wissen, wenn sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1).

Diese Pflicht gilt seit 2. August 2026 für Anbieter; Ihre Informationspflicht folgt aus DSGVO und CNIL-Leitlinien.

Wenn ein Assistent transkribiert und automatisch ein Protokoll erstellt, müssen Sie die Teilnehmer informieren.

Beispiel:

„Das Meeting wird aufgezeichnet und ein AI-meeting-Assistent erstellt automatisch das Protokoll.“

Kommt jemand später dazu, informieren Sie ihn vor dem Sprechen.

Was tun, wenn jemand während des Meetings dazukommt?

Vor dem Sprechen informieren.

Bei Videokonferenzen sieht man den Assistenten in der Teilnehmerliste, bei Präsenzmeetings nicht unbedingt.

Sagen Sie z. B.:

„Ich informiere Sie, bevor Sie sprechen: Das Meeting wird aufgezeichnet und ein AI-meeting-Assistent erstellt das Protokoll. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sagen Sie bitte, dann stoppe ich die Aufzeichnung.“


Welche Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung?

Die Rechtsgrundlage hängt von der Person und dem Meeting-Kontext ab.

Hauptsächlich kommen berechtigtes Interesse und Einwilligung in Frage. Details siehe Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch, Vorstandssitzung und Lenkungsausschuss.

Berechtigtes Interesse nutzen?

Ja, z. B. für interne Meetings.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Grundrechte der Betroffenen überwiegen.

Ein Interessenabwägungstest und Information der Teilnehmer sind nötig.

Einwilligung nutzen?

Ja, wenn sie die passende Grundlage ist.

Einwilligung ist eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Zustimmung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO).

Der Verantwortliche muss den Nachweis der Einwilligung erbringen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).

Zeitgestempelte Einwilligungen sind empfehlenswert.

Aufzeichnung ohne Einwilligung zwischen Kollegen?

Ja, mit berechtigtem Interesse, nach Information und Abwägung.

Das Verhältnis Mitarbeiter–Arbeitgeber unterscheidet sich von Kunde oder Interessent.

Aufzeichnung von Kunden oder Interessenten?

Ja, aber nur mit deren Einwilligung.

Vor der Aufzeichnung muss die Zustimmung eingeholt werden.

Bei Ablehnung wird nicht aufgezeichnet.


Wie lange Aufzeichnungen aufbewahren?

So lange wie nötig für den Zweck, nicht länger.

DSGVO verlangt, Daten nur so lange zu speichern, wie es für die Zwecke erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e).

Eine Sammlung mehrjähriger Meetings ohne Löschregeln ist problematisch.

Wie lange Audio aufbewahren?

Die CNIL erlaubt maximal sechs Monate für Arbeitsanruf-Aufzeichnungen.

Im Meeting fragen Sie sich:

Wann ist das Audio nicht mehr nützlich?

Nach Prüfung und Freigabe des Protokolls verliert das Original oft an Bedeutung.

Wie lange Transkriptionen aufbewahren?

Die CNIL nennt bis zu einem Jahr für Analyse-Dokumente.

Die Dauer hängt vom Zweck und der Verarbeitung ab.

Was mit alten Aufzeichnungen?

Löschen planen.

Verlassen Sie sich nicht auf Nutzergedächtnis.

Eine effektive Richtlinie umfasst:

Erstellung → Aufbewahrung → Ablauf → Löschung.


Wer darf auf Aufzeichnungen zugreifen?

Nur Personen, die es für ihre Arbeit brauchen.

Aufzeichnungen enthalten mehr Informationen als das finale Protokoll.

Zugriffsrechte sollten abgestuft sein.

Wer darf Audio, Transkription und Protokoll sehen?

Die drei Dateien dienen unterschiedlichen Zwecken.

Beispiel:

  • Protokoll mit Teilnehmern teilen;
  • Zugriff auf Transkription beschränken;
  • Audio nur bei berechtigtem Bedarf speichern.

Zugriff muss verhältnismäßig sein.

Müssen Daten verschlüsselt werden?

Sicherheit muss risikogerecht sein.

DSGVO fordert technische und organisatorische Maßnahmen, u. a. Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1).

Das Leexi-Konformitätsdossier beschreibt Hosting, Subunternehmer und Zertifizierungen.

Sicherheitsaspekte sind bei der Anbieterauswahl wichtig.


Welche Rechte haben Teilnehmer?

Betroffene haben DSGVO-Rechte.

Können sie Zugang zu ihren Daten verlangen?

Ja.

Betroffene haben das Recht auf Bestätigung, ob ihre Daten verarbeitet werden (Art. 15 Abs. 1).

Dies betrifft Audio, Transkription und Protokoll.

Können sie Berichtigung verlangen?

Ja.

Falsche personenbezogene Daten müssen unverzüglich berichtigt werden (Art. 16).

Wichtig bei automatischer Transkription, die Fehler bei Namen, Zahlen, Daten, Entscheidungen oder Sprecheridentität machen kann.

Können sie Löschung verlangen?

Ja, unter DSGVO-Bedingungen.

Betroffene können Löschung verlangen, die aber im Kontext des Zwecks und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten geprüft wird (Art. 17).

Können sie der Aufzeichnung widersprechen?

Ja, bei Verarbeitung auf berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f).

Das Widerspruchsrecht begleitet diese Rechtsgrundlage (Art. 21).

Wie schnell muss geantwortet werden?

In der Regel innerhalb eines Monats.

Der Verantwortliche muss unverzüglich und spätestens binnen eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3).

Eine gut organisierte Meeting-Bibliothek erleichtert die Rechteausübung.


Pflichten bei KI-gestützter Protokollerstellung

KI fügt der einfachen Aufzeichnung eine Verarbeitung hinzu.

Ablauf:

Audio → Transkription → Analyse → Protokoll → Speicherung.

Jeder Schritt muss datenschutzkonform sein.

Was macht die KI konkret?

Sie kann:

  • Gespräche transkribieren;
  • Sprecher identifizieren;
  • Entscheidungen extrahieren;
  • Aufgaben erkennen;
  • Protokolle erstellen;
  • Fristen organisieren.

Das Protokoll ist kein bloßer Mitschnitt, sondern Ergebnis zusätzlicher Verarbeitung.

Wo werden Daten gespeichert?

Fragen Sie Ihren Anbieter.

Bei Leexi bleiben Aufnahmen, Transkriptionen und Protokolle in der Region Paris auf AWS. Ab bestimmter Lizenzanzahl ist Hosting bei Scaleway möglich.

Wer verarbeitet die Daten?

Der Anbieter agiert als Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO.

Leexi nutzt OpenAI-Modelle, die über Azure France im geschlossenen System laufen.

Braucht man eine DPA mit dem Anbieter?

Ja, wenn der Anbieter Auftragsverarbeiter ist.

Art. 28 regelt den Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.

Dies ist der sogenannte DPA.

Nutzt die KI Ihre Gespräche zum Modelltraining?

Das hängt vom Anbieter ab.

Bei Leexi werden Gespräche nicht zum Training verwendet.


Wie Teilnehmer über KI-Aufzeichnung informieren?

Nutzen Sie klare Formulierungen.

Vor einem Meeting

„Vor Beginn: Ich zeichne das Meeting auf und ein AI-meeting-Assistent erstellt das Protokoll mit Entscheidungen und Aufgaben. Das Protokoll wird geteilt. Die Aufzeichnung wird [Dauer] gespeichert und dann gelöscht. Gibt es Einwände?“

Für interne Meetings

„Wie gewohnt wird das Meeting aufgezeichnet und das Protokoll automatisch erstellt. Es landet in der gemeinsamen Bibliothek mit Entscheidungen und Aufgaben. Wenn Sie möchten, schalte ich für einzelne Punkte aus.“

Für Kunden oder Interessenten

„Bevor wir starten: Sind Sie einverstanden, dass ich unser Gespräch aufzeichne? Ein AI-meeting-Assistent erstellt das Protokoll, so muss ich keine Notizen machen.“


Fehler, die vermieden werden sollten

1. Aufzeichnen ohne Info

Das ist ein häufiger Fehler.

Sie starten die Aufzeichnung und vergessen, die Anwesenden zu informieren.

2. Zweck nicht definieren

„Wir behalten Meetings für alle Fälle“ ist keine Aufbewahrungsstrategie.

Sie müssen wissen, warum und wie lange Sie speichern.

3. Alle Aufzeichnungen unbegrenzt speichern

Mehrjährige Meeting-Sammlungen ohne Löschregeln sind schwer zu kontrollieren.

4. Zugriff für alle im Unternehmen

Ein Vorstandprotokoll ist nicht für alle zugänglich.

5. Jeder nutzt eigenes Tool

Das führt zu vielen Anbietern, Verarbeitungen, Speicherorten und Verträgen.

6. Automatische Aufzeichnung aller Meetings

Die CNIL verbietet permanente oder systematische Überwachung.

Automatisierung ersetzt keine klare Regelung.


Wie zeichnet man mit Leexi auf?

Nach DSGVO-Rahmen sind nur wenige Schritte nötig.

1. Meeting beitreten

Leexi kann Meetings in Teams, Meet und Zoom aus Ihrem Kalender beitreten.

Bei Präsenzmeetings starten Sie die Aufzeichnung per App.

2. Gespräche transkribieren

Nach dem Meeting erhalten Sie Transkription und Protokoll.

3. Protokoll generieren

Das Protokoll enthält Entscheidungen, Aufgaben und Fristen.

Sie können das Format anpassen.

4. Zugriffe verwalten

Sie legen fest, wer Protokolle sehen darf.

5. Daten kontrollieren

Leexi hostet in Paris, bietet Scaleway-Option, nutzt Azure France im geschlossenen System, verschlüsselt Daten und trainiert keine Modelle mit Ihren Gesprächen.


Welche Probleme haben Nutzer wirklich?

Rechtliche Fragen sind nicht die einzigen Herausforderungen.

Von 1.141 Support-Tickets von Jan bis Juni 2026 betreffen häufig Probleme mit mobiler Aufzeichnung, Meeting-Verbindungen, Telefontranskriptionen und Zugriffsrechten.

Das zeigt:

Es geht nicht nur um „Darf ich aufzeichnen?“

Sondern auch:

Wo landet die Aufzeichnung → Wer sieht sie → Wie lange bleibt sie → Wie wird sie gelöscht.


Zusammenfassung: Berufliches Meeting aufzeichnen

Vor der Aufzeichnung prüfen Sie:

  • Information: Sind Teilnehmer informiert?
  • Zweck: Warum speichern?
  • Rechtsgrundlage: Welche Grundlage?
  • Aufbewahrung: Wann löschen?
  • Zugriff: Wer darf sehen?
  • Auftragsverarbeiter: Wer verarbeitet und wo?

Bei KI-gestützter Protokollerstellung:

  • KI-Verarbeitung: Sind Teilnehmer über AI-meeting informiert?

Häufige Fragen

Ist Meeting-Aufzeichnung legal?

Ja, wenn Rahmenbedingungen eingehalten werden: Information, Rechtsgrundlage, Zweck, Aufbewahrung.

Muss man Teilnehmer informieren?

Ja, vor oder bei Datenerhebung.

Darf man ohne Einwilligung aufzeichnen?

In manchen Fällen mit berechtigtem Interesse nach Abwägung.

Darf man Kunden ohne Einwilligung aufzeichnen?

Nein, Einwilligung ist erforderlich.

Darf man mit dem Telefon aufzeichnen?

Ja, das Medium ändert nichts an den Pflichten.

Darf man KI für Notizen nutzen?

Ja, aber Teilnehmer müssen informiert werden.

Wie lange speichern?

Je nach Zweck, max. 6 Monate Audio, bis zu 1 Jahr Analyse-Dokumente.

Kann Teilnehmer Löschung verlangen?

Ja, nach DSGVO-Bedingungen.


Fazit

Meeting-Aufzeichnung ist möglich.

Aber nicht nur die Frage:

„Darf ich aufzeichnen?“

Sondern die ganze Kette:

informieren → aufzeichnen → transkribieren → analysieren → teilen → speichern → löschen.

Diese Kette muss durch Datenschutzrichtlinien geregelt sein.

Möchten Sie Protokolle ohne Aufwand? Demo buchen

Quellen

Primärquellen geprüft am 22. August 2026.

  • DSGVO Artikel 4, 5, 6, 7, 12, 13, 15, 16, 17, 21, 28, 32
  • Strafgesetzbuch Art. 226-1
  • CNIL: Überwachung und Aufzeichnung am Arbeitsplatz
  • EU-Verordnung KI Art. 50

Diese Seite beschreibt den rechtlichen Rahmen, stellt keine Rechtsberatung dar.

Bereit, Ihre Produktivität mit Leexi zu steigern?

Leexi AI Notetaker macht Notizen für Sie

Hier entdecken